CDU Stadtverband Minden

CDU Minden kritisiert die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze

Der Mindener Stadtrat beschloss am 27. Mai mit den Stimmen von SPD, Grünen und MI die Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern. Der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstvermögen) wird von 249 auf 303 Prozent erhöht, der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) von 460 auf 501 Prozent und der Hebesatz der Gewerbesteuer von 447 auf 460 Prozent. Die erhöhten Hebesätze gelten bereits für das laufende Jahr 2024, sodass die Bürgerinnen und Bürger neue Bescheide erhalten werden und Nachzahlungen leisten müssen. Die CDU Fraktion im Stadtrat lehnte die Erhöhung geschlossen ab.

Nach hoher Inflation in den letzten Jahren ist insbesondere die Erhöhung der Grundsteuern eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt verringern entsprechend die private Kaufkraft. Die Erhöhung der Grundsteuer B belastet neben Eigentümerinnen und Eigentümern auch Mieterinnen und Mieter erheblich, da Vermieter die Grundsteuer in voller Höhe auf ihre Mieter umlegen können. Das dürfte ein zusätzliches Hemmnis für bezahlbaren Wohnraum sein.

In Bezug auf die Gewerbesteuer ist das Argument, die neuen Hebesätze liegen noch immer unter dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen für kreisangehörige Gemeinden mit 60.000 und mehr Einwohnern, verfehlt. Minden grenzt unmittelbar an niedersächsische Gemeinden an und konkurriert mit diesen, von denen insbesondere die Städte Bückeburg mit 435 Prozent und Stadthagen mit 405 Prozent geringere Hebesätze der Gewerbesteuer haben. In der Konkurrenz mit den genannten Städten sowie den kreisangehörigen Städten Bad Oeynhausen und Lübbecke ist Minden in Bezug auf die Gewerbesteuer somit in einer schlechteren Position bei der Gewinnung neuer Unternehmen und Gewerbetreibender.

Die Lage der Gewerbesteuer wird sich voraussichtlich infolge einer Erholung der Konjunktur stabilisieren, sodass die Notwendigkeit der Erhöhung ausgesprochen fraglich und die Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt unangemessen ist.